Einsatzhygiene soll einen höheren Stellenwert erhalten

Schröder zeigte in seinem Vortag ausführlich auf, welche gefährlichen Stoffe bei Feuerwehweinsätzen freigesetzt werden können. Dabei sei nicht nur die mögliche Übertragung durch die Atemluft, sondern auch über Haut zu beachten. Bei Verkehrsunfällen könne es unter anderem zu einer Ansteckung durch Hepatitis-B-Erkrankte kommen. „Einsatzhygiene ist mehr als nur Händewaschen“, mahnte Schröder und forderte dazu auf, kontaminierte persönliche Schutzausrüstung bereits an der Einsatzstelle mit Ersatzkleidung zu tauschen und den Körper gründlich zu reinigen. Es dürfte nicht passieren, dass Gefahrstoffe in die Fahrzeuge, in die „weißen Bereiche“ des Feuerwehrhauses oder sogar in die Wohnungen der Feuerwehrleute gelangten. Dafür müssten die Voraussetzungen durch die Kommunen geschaffen werden.

Schröder machte den Feuerwehrführungskräften und Verantwortlichen der Städte und Gemeinden in seinem Vortrag auch deutlich, dass es zu einer Leistungsablehnung der FUK bei einem durch die Tätigkeit in der Feuerwehr verursachten Krankheitsfall komme, wenn es keine geeignete Dokumentation gebe, die den Kontakt mit gefährlichen Stoffen wie beispielsweise Asbest nachweise.

Es sei mindestens 40 Jahre lang nachzuweisen, ob Feuerwehrleute an Einsätzen teilgenommen haben, bei der die Gefahr der Kontamination mit gesundheitsgefährdenden Stoffen bestand. Schröder forderte die Feuerwehren und Kommunen auf, entsprechend der Gefahrstoffverordnung die Einsätze ab 2014 nachzuerfassen. Dafür stehe eine zentrale Expositionsdatenbank der Gemeindeunfallversicherung zur Verfügung.

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